Seit einiger Zeit gibt es auf meiner Fanpage in facebook jeden Monat einen Ausbildertipp. Diesen werde ich zukünftig auch hier im BLOG veröffentlichen. Gerne nehme ich auch Anregungen für Themen entgegen.
Es geht los mit dem November-Ausbildertipp:
Gerade stehen für viele Auszubildende die Abschlussprüfungen an. Ich drücke ganz fest die Daumen und hoffe, dass Ihre Auszubildenden die Prüfung bestehen. Aber was passiert eigentlich, wenn ein Auszubildender durch die Prüfung fällt?
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1. Wünscht der Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung (also ein halbes Jahr später), so müssen Sie dieser Verlängerung zustimmen und das dafür vorgesehene Formular der zuständigen Kammer ausfüllen bzw. unterschreiben. Eine Verlängerung der Berufsausbildung ist hier für maximal ein Jahr möglich. Der Auszubildende kann die Abschlussprüfung also zwei Mal wiederholen.
2. Oder der Auszubildende möchte die Prüfung nicht wiederholen. Damit endet dann sein Berufsausbildungsvertrag und auch die Tätigkeit bei Ihnen zum im Vertrag angegebenen Datum (z.B. 29. Februar 2012).
0 Comments