Wissen Ihre Azubibetreuer in den Fachbereichen eigentlich, welche Inhalte diese den Auszubildenden vermitteln müssen?
Grundlage dazu ist natürlich erst einmal die jeweilige Ausbildungsordnung. Diese ist aber für viele Ausbildungsbeauftragte nicht so klar formuliert. So kann jeder Mitarbeiter, der Industriekaufleute ausbildet, unter dem Punkt 7.2.a „Instrumente zur Personalbeschaffung und Personalauswahl anwenden“ unterschiedliche Dinge verstehen – insbesondere, was die Tiefe der Vermittlung betrifft.
Um hier den Azubibetreuern mehr Sicherheit an die Hand zu geben, können aus der Ausbildungsordnung heraus firmenspezifische Lernziele definiert werden. Dies könnte beim schon angesprochenen Punkt 7.2.a aus dem Ausbildungsrahmenplan für Industriekaufleute dann z.B. wie folgt aussehen:
- Wege der interne und externe Personalbeschaffung nennen können (mit Vor- und Nachteilen)
- Regelungen für externe Stellenausschreibung kennen
- Prozess der Personalbeschaffung im Betrieb beschreiben können
- Rechtliche Grundlagen (Betriebsrat, AGG usw.) beachten können
- Wichtige Arten der Bewerberauswahl mit deren Stärken und Schwächen nennen können
- Bewerberauswahlprozess im Unternehmen beschreiben können
- Bewerbermanagementtool (Software) kennen (eine Bewerbung im Tool eingeben und bearbeiten können)
Damit erhalten nicht nur die Ausbildungsbeauftragten eine große Unterstützung, sondern auch die Auszubildenden. Diese können dann selbst überprüfen, was sie schon kennen gelernt haben und was noch nicht.
Bitte erstellen Sie diese Lernziele immer in Zusammenarbeit mit den betreffenden Fachbereichen. Nur so sind diese praxisnah und durchführbar. Zudem wird die Akzeptanz in den Fachbereichen durch deren Mitarbeit erhöht.
Viel Erfolg beim Erstellen Ihrer firmenspezifischen Lernziele
wünscht Ihnen
Sabine Bleumortier
P.S. Sie möchten noch mehr Impulse für ein erfolgreiches Lernen in der betrieblichen Ausbildung: In meinen Ausbildertrainings (auch online) erfahren Sie mehr.
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