Jetzt haben Sie und auch ich es geschafft. Heute sind wir beim 13. und damit letzten Beurteilungsfehler meiner Serie zu Beurteilungsfehlern in der betrieblichen Ausbildung angekommen. Nach Sympathieeffekt, Strengeeffekt, Überstrahlungseffekt und Kontrastfehler – um nur einige zu nennen – geht es heute um den Korrelationsfehler.
Der Korrelationsfehler in der betrieblichen Ausbildung
Es fehlt uns also noch der Korrelationsfehler. Hier wird zu Unrecht eine logische Verbindung zwischen zwei Beurteilungsmerkmalen angenommen. Eine Verbindung (oder man könnte ebenso eine Beziehung sagen), die es in Wirklichkeit nicht gibt.
Ein praktisches Beispiel:
Ein Ausbildungsbetreuer ist der Meinung, dass ein Auszubildender, der sich mündlich gut ausdrücken kann, auch gute Berichte in schriftlicher Form verfasst. Ohne Überprüfung bekommt der Auszubildende dann eine gute Bewertung in mündlicher wie schriftlicher Ausdrucksfähigkeit. Dabei kann es ja durchaus sein, dass ein Auszubildender eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit besitzt, sich aber im schriftlichen schwer tut. Wenn ausbildende Fachkräfte dann nicht auf die schriftliche Ausdrucksfähigkeit ganz separat zur mündlichen achten, ist es schnell passiert und der Korrelationsfehler da.
Korrelationsfehler vermeiden
Auch bei diesem Fehler heißt es wieder genau zu beobachten und nicht von einem auf das andere Merkmal zu schließen. Jedes Beurteilungsmerkmal ist einzeln für sich zu betrachten. Finden Sie für jedes Merkmal Verhaltensbeispiele aus dem Abteilungseinsatz ihres Auszubildenden bei Ihnen. Nur so können Azubibetreuer den Korrelationsfehler vermeiden.
Jetzt heißt es ein letztes Mal: Viel Erfolg für Ihre Beurteilungsgespräche mit Ihren Auszubildenden. Sie kennen inzwischen alle Beurteilungsfehler und sind wirklich sehr gut auf die Gespräche vorbereitet.
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Bild: Pixabay
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