Nun sind wir schon beim sechsten Beurteilungsfehler in meiner Serie dazu angekommen: dem Korrekturfehler. Wenn Ausbilder sich zu stark an bisherigen Beurteilungen der Auszubildenden orientieren, spricht man vom Korrekturfehler. An dieser Stelle sind diese dann nicht bereit, Veränderungen – egal ob große oder kleine – entsprechend neu zu bewerten.
Der Korrekturfehler in der betrieblichen Ausbildung
Im Ausbildungsalltag kann das in zwei Situationen passieren, die ich hier kurz beschreiben möchte:
- Ein Auszubildender kommt das zweite Mal in die gleiche Abteilung. Und nun bewertet die Ausbilderin nicht nur das Verhalten in dieser zweiten Praxisphase, sondern lässt ebenso Verhaltensweisen, die im ersten Abteilungseinsatz vom Auszubildenden gezeigt wurden, mit einfließen.
- Natürlich sprechen auch ausbildende Fachkräfte miteinander und unterhalten sich über Auszubildende. Da kann es dann passieren, dass Azubibetreuer A vom Azubibetreuer B erfährt, wie zufrieden dieser gerade mit seiner Auszubildenden ist, die demnächst zu Azubibetreuer A kommt. Wenn Azubibetreuer A nun aber nicht so zufrieden mit dem Verhalten der Auszubildenden ist, aber eine gute Bewertung aufgrund der Zufriedenheit des vorherigen Azubibetreuers B gibt, dann entsteht hier ein Korrekturfehler.
Korrekturfehler vermeiden
Um diesen Beurteilungsfehler zu vermeiden, sollten sich ausbildende Fachkräfte immer klarmachen, dass wir nur den angegebenen Beurteilungszeitraum bewerten. Wir bewerten nicht, welches Verhalten die Auszubildenden vielleicht einmal bei uns oder einem anderen Ausbilder zu einem früheren Zeitpunkt gezeigt haben.
Ich wünsche Ihnen wieder Erfolg für das nächste Beurteilungsgespräch.
Der letzte Beurteilungsfehler, auf den ich in dieser Serie eingegangen bin, war übrigens der Überstrahlungseffekt.
Bild: Pixabay
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