Schon haben wir die Halbzeit erreicht. Im heutigen Blogbeitrag sind wir bereits beim siebten Beurteilungsfehler von insgesamt 13, auf die ich eingehen werde, angelangt. Es ging unter Anderem schon um den Strengeeffekt, um den Sympathieeffekt oder die falsche Generalisierung. Sechs Beurteilungsfehler erwarten Sie also noch. Und heute? Heute kommt einer davon. Wir schauen uns den Hierarchiefehler einmal genauer an.
Der Hierarchiefehler in der betrieblichen Ausbildung
Ein Hierarchiefehler bedeutet, dass Höherrangige generell besser beurteilt werden.
Ich erkläre Ihnen das wieder anhand eines praktischen Beispiels:
Denn auf die Ausbildung angewandt, würde dies bedeuten, dass zum Beispiel Auszubildende mit dem Schulabschluss Abitur stets eine bessere Beurteilung vom Azubibetreuer erhalten als Auszubildende mit einem Realschulabschluss. Und im Umkehrschluss, dass wir Hauptschüler schlechter bewerten als Gymnasiasten – nur aufgrund ihres unterschiedlichen Schulabschlusses. Wir nehmen hier dann nur noch selektiv wahr. Und alles, was uns in unserem Urteil bestätigt, nehmen wir verstärkt auf.
Dieser Effekt könnte bei einer ausbildenden Fachkraft zudem dazu führen, dass Duale Studenten grundsätzlich besser bewertet werden als Auszubildende.
Hierarchiefehler vermeiden
Das sollte aber nicht sein, denn es geht nicht um den vorhandenen Schulabschluss, den ein Auszubildender mitbringt, sondern das im Praxiseinsatz gezeigte Verhalten bzw. die erworbenen Kompetenzen. Was für ein Schulabschluss dahinter steht, spielt hier nicht die entscheidende Rolle. Seien Sie sich als Ausbilder dessen bewusst und unterscheiden hier nicht. Gespräche mit den Kollegen können an dieser Stelle zudem helfen, den Hierarchieeffekt zu vermeiden.
Ein erfolgreiches Beurteilungsgespräch mit Ihrem Auszubildenden wünsche ich Ihnen.
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Bild: Pixabay
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