Für die betriebliche Ausbildung gibt es viele Gesetze, die zu beachten sind und die Ausbilder kennen sollten.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in der Ausbildung
– Berufsbildungsgesetz (BBiG):
Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für jede Berufsausbildung. Es beinhaltet u.a. die Themen Vertrag, Rechte und Pflichten für Ausbilder und Auszubildenden, Vergütung, Ende der Berufsausbildung, Prüfungswesen und Bußgeldvorschriften.
– Ausbildungsordnung (AO):
Die Ausbildungsordnung ist bundeseinheitlich für alle an der Berufsausbildung Beteiligten bindend und mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschulen abgestimmt. Inhalte der Ausbildungsordnung sind:
» die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
» die Ausbildungsdauer
» das Ausbildungsberufsbild, das die Fertigkeiten und Kenntnisse aufzeigt, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind
» der Ausbildungsrahmenplan, d.h. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse
» die Prüfungsanforderungen
Ausbildungsbetriebe können über den Mindeststandard der Ausbildungsordnung hinaus ausbilden und um zusätzliche Inhalte erweitern bzw. aktualisieren.
Die Ausbildungsordnung enthält auch Regelungen zum Führen eines Berichtsheftes.
– Pflichten des Ausbildenden aus dem Ausbildungsvertrag:
Auf der Rückseite des Ausbildungsvertrages stehen auch noch einmal Rechte und Pflichten für Ausbildenden wie Auszubildenden, Hinweise zur Vergütung, Kündigung und dem Zeugnis.
– Ausbildereignungsverordnung (AEVO):
Diese regelt die Eignung der Ausbilder.
– Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat? Dann ergeben sich die Rechte des Betriebsrats aus § 97-98 BetrVG.
Ein Mitbestimmungsrecht (betriebliche Maßnahmen werden erst mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam) besteht bei der:
» Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung
» Einstellung und Abberufung von Ausbildern
Ein Beratungsrecht liegt bei den folgenden Ereignissen vor:
» Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
» Errichtung / Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung
– Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV):
In Betrieben mit mindestens fünf Jugendlichen oder Auszubildenden (unter 25 Jahren) kann auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Deren Aufgaben sind:
» Anregungen von Jugendlichen / Azubi entgegennehmen und auf Erledigung hinwirken
» Maßnahmen z.B. zur Berufsbildung beim Betriebsrat beantragen
» Überwachen, dass geltendes Recht durchgeführt wird
» Durchführung einer JAV-Versammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat
– Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
Bei Auszubildenden unter 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier werden unter anderem folgende Themen geregelt:
» Dauer der Arbeitszeit
» Berufsschule
» Prüfungen
» Ruhepausen
» Urlaub
» Gefährliche Arbeiten
» Nachuntersuchungen
– Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Dieses regelt die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter wie auch der über 18jährigen Auszubildenden.
– Tarifvertrag:
Evt. tarifvertragliche Regelungen zur Berufsausbildung (z.B. Übernahmegarantie für eine bestimmte Zeit) sind zu berücksichtigen.
– Handwerksordnung:
Evt. Regelungen zur Berufsausbildung aus der Handwerksordnung sind zu berücksichtigen.
Und noch mehr Gesetze
Und dann wären da auch noch das Bürgerliche Gesetzbuch bei Schadensersatzforderungen, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung, das Mutterschutzgesetz usw. zu nennen. Wenn ich das so lese, kommt es mir fast so vor, als ob Ausbilder noch eine juristische Ausbildung benötigen…
(Bild: Pixabay)
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