Nachdem ich vor einiger Zeit in einem Blogartikel auf die persönliche Eignung der ausbildenden Fachkräfte eingegangen bin, heute noch ein paar Informationen zur fachlichen Eignung.
Was bedeutet fachlich geeignet nach dem Berufsbildungsgesetz?
Fachlich sind Mitarbeiter geeignet, wenn sie über einen
- erfolgreichen Abschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung oder
- Universitätsabschluss und eine angemessene Zeit praktischer Berufstätigkeit oder
- Ausbildungsabschluss und eine angemessene Zeit praktische Berufstätigkeit
verfügen.
Über diese „angemessene Zeit praktischer Berufstätigkeit“ gibt es keine rechtliche Vorgabe. Aber wir können davon ausgehen, dass drei Jahre auf alle Fälle als angemessen anzusehen sind.
Nachlesen können Sie diese Vorgaben zur fachlichen Eignung im § 30 Berufsbildungsgesetz.
Viele Grüße
Sabine Bleumortier
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